Krankmeldung

Die Meldung der Arbeitsunfähigkeit erfolgt rechtzeitig vor Schulbeginn bei der von der Schulleitung benannten zuständigen Person. Gründe für die Arbeitsunfähigkeit müssen nicht dargelegt werden. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung muss dem Arbeitgeber spätestens am vierten Kalendertag (das Wochenende zählt mit) nach Beginn der Erkrankung vorliegen. Der Arbeitgeber kann in besonderen Fällen auch die Vorlage am ersten Tag verlangen. Beschäftigte anderer Träger müssen sich sowohl bei ihrem Arbeitgeber wie in der Schule krank melden. Bei Erkrankungen direkt vor und direkt nach Ferien (auch Wochenende, Feiertagen), zählen die Ferien mit als Krankheitszeit, wenn nicht zwischendurch ausdrücklich eine „Gesundmeldung“ erfolgt und die Krankheitszeiten nicht unterschiedliche Ursachen hatten. Eine Verpflichtung zur Information weiterer Personen oder zur Bereitlegung von Unterrichtsmaterialien gibt es nicht jedoch kann dies sinnvoll sein.

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