Bremens Sonderweg bei den Weihnachtsferien
Auf der Pressekonferenz am 25.11.2020 begründete Bürgermeister Dr. Bovenschulte den bremischen Sonderweg bei den Weihnachtsferien. Dieser soll sich dadurch auszeichnen, dass zwar die allgemeine Schulpflicht für die Tage vom 21. – 22. Dezember aufgehoben werden solle, dass Unterricht aber trotzdem stattfinden müsse. Er nannte im Wesentlichen drei Argumente:
- Bei einem notorischen Pisa-Schlusslicht darf nicht auf Unterricht verzichtet werden.
- Eine Notbetreuung würde zu einer Kohortendurchmischung führen.
- Vorgezogene Ferien führen zu vermehrtem Treffen mit Freundinnen und Freunden.
Diese vermeintlich einleuchtenden Gründe überzeugen den PR Schulen nicht!
Zu 1: Wenn die Schulpflicht aufgehoben ist, können weder regulärer Unterricht noch Klassenarbeiten durchgeführt werden, es kann demnach allenfalls eine Betreuung oder maximal Wiederholung der Inhalte stattfinden. Das ergibt wenig Sinn.
Zu 2: Eine Kohortendurchmischung wäre nur dann ein Problem, wenn die Gruppen zu groß gewählt und die Hygieneregeln nicht eingehalten würden. Das gilt zumindest, solange die Betreuungsgruppen nicht innerhalb des Tages oder zwischen den Tagen verändert werden.
Zu 3: Bis einschließlich 20.12.2020 gilt die Regel, dass sich 14jährige und Ältere nur mit max. 5 Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Konkret hieße das in diesem Fall, dass man sich nur mit einer weiteren Person treffen dürfe. Der Termin ist bundesweit so gewählt, weil in allen anderen Bundesländern dann die Ferien beginnen. Da Bremen hierbei jetzt einen Sonderweg wählt, wäre es konsequenter, die Kontaktbeschränkung bis zum 22.12.2020 zu verlängern.
Im Übrigen wird hier den älteren Schüler*innen unterstellt, dass sie nur darauf warten, gegen die bis zum 20.12. geltende Regel zu verstoßen. Sollten sich jüngere Schüler*innen treffen, wäre dies ja ohnehin nicht verboten, da unter 14jährige bei den Kontaktbeschränkungen ausgenommen sind. Wäre man in Sorge, dass sich Kinder unter 14 Jahren in größeren Gruppen treffen, dann wären andere Regeln notwendig.