Hybridunterricht auf Antrag

Wie die Senatorin diese Woche den Schulleitungen mitgeteilt hat, können Schulen unter bestimmten Bedingungen und in Absprache mit ihrer Schulaufsicht einen Antrag auf Halbgruppenunterricht (Hybridunterricht) stellen. Voraussetzung ist u. a. eine Abstimmung im Kollegium.

Der Personalrat empfiehlt allen Schulen, vor allem denen mit älteren Jahrgängen, intern abzustimmen, ob Hybridunterricht sinnvoll ist, und ggf. der Schulleitung einen Antrag auf Hybridunterricht zu empfehlen.

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