Kinderkrankentage für Betreuung von Kindern

(aktualisiert 26.01.2024)

Aktuell gelten folgende Regelungen für Kinderkrankentage (für Kinder unter 12 Jahren) :

  • 15 Tage pro Elternteil
  • 30 Tage bei Alleinerziehenden
  • Darüber hinaus muss Sonderurlaub beantragt werden.

Bei Krankmeldung der Kinder muss man erst ab dem 3. Tag beim Arzt vorstellig werden , jedoch muss die Krankmeldung ab dem ersten Tag der Erkrankung ausgestellt werden, weshalb empfohlen wird, bereits am ersten Tag der Erkrankung beim Kinderarzt anzurufen.

Diese Regelung gilt für alle Tarifbeschäftigten und für Beamte, die unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze (2024: 62100 €) verdienen.

Beamte über der Beitragsbemessungsgrenze haben lediglich einen Anspruch auf 4 Kinderkrankentage pro Kalenderjahr.

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