Amtsangemessene Alimentation: Widerspruch gegen Ablehnungsbescheid

Im Dezember 2022 und 2023 haben viele Beamt:innen im Land Bremen Anträge auf amtsangemessene Besoldung gestellt, da es ernste Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Besoldung für das Jahr gibt. In der Stadt Bremen wurden die Anträge auf amtsangemessene Besoldung nun ab dem 4. Januar 2024 abgelehnt.

Begründung: In der Begründung des Besoldungs-Anpassungsgesetztes 2022 stehe, dass die Besoldung nach seiner Verabschiedung verfassungsgemäß sei.
Das sehen u. a. die DGB-Gewerkschaften nach wie vor anders. Daher:

Widerspruch einlegen!

Wer eine Ablehnung der amtsangemessenen Besoldung bekommen hat, sollte fristgemäß Widerspruch einlegen. Dafür haben die DGB-Gewerkschaften des Öffentlichen Dienstes einen abgestimmten Entwurf erstellt.

Achtung: Der Widerspruch sollte mit einer Vier-Wochen-Frist zum Erhalt der Ablehnung eingelegt werden!

Den Musterwiderspruch findet ihr z. B. Auf der Seite der GEW Bremen.

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