Schlagwort-Archive: Ruhestandsgrenze

Rente – Ruhestand

Angestellte treten regulär mit Ablauf des Schulhalbjahres, in dem sie das 67. Lebensjahr vollendet haben, in den Ruhestand. Für Geburtsjahrgänge vor 1964 gelten Übergangsregelungen mit monatsgenauen Altersgrenzen zwischen 65 und 67 Jahren (siehe Altersgrenzen). Auf Antrag ist auch ein Ruhestand … Weiterlesen

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Pension

BeamtInnen treten regulär mit Ablauf des Schulhalbjahres, in dem sie das 67. Lebensjahr (ab Geburtsjahr 1964) vollendet haben, in den Ruhestand. Für Geburtsjahrgänge vor 1964 gelten Übergangsregelungen mit monatsgenauen Altersgrenzen zwischen 65 und 67 Jahren (siehe Altersgrenzen). Auf Antrag können … Weiterlesen

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Altersgrenzen

Für BeamtInnen und ArbeitnehmerInnen gelten folgende individuelle Altersgrenzen (angegeben in Jahren + Monaten) Geburtsjahr / Altersgrenze 1948 = 65 Jahre + 2 Monate 1949 = 65 Jahre + 3 Monate 1950 = 65 Jahre + 4 Monate 1951 = 65 … Weiterlesen

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