Teilpersonalversammlung Sonderpädagogik am 15.11.2022 13-15 Uhr im Schlachthof

Dienstbefreiung wird gemäß § 45 BremPersVG gewährt. Dabei sind ausreichend Pausen- und Wegezeiten zu berücksichtigen. Zur Teilnahme sind nur Bedienstete berechtigt, die der PR-Schulen vertritt (§ 43 BremPersVG). Die Versammlung ist nicht öffentlich.

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