Forderung: Die verpflichtenden ZAP müssen abgesagt werden

kurze Begründung: Eine Vergleichbarkeit der Abschlüsse ist durch die Umstände nicht gegeben.

Der Personalrat Schulen fordert:

  • die Aussetzung der verpflichtenden ZAP – Schüler*innen, die eine Prüfung wünschen, um ihre Abschlussnote zu verbessern, müssen diese Möglichkeit natürlich behalten.
  • die Möglichkeit, die Abschlussnoten auf Grundlage der im Schuljahr erzielten Leistungsnachweise zu erteilen
  • bei Durchführung der ZAP die Möglichkeit, die Aufgaben an die tatsächlich unterrichteten Inhalte anzupassen, also z. B. durch Streichen von Aufgabenteilen.
  • Die Vermeidung von Mehrarbeit für die Lehrkräfte, z. B. durch zusätzliche Nachholtermine.

Ausführliche Begründung:

  • Die KMK hat „entschieden, dass in diesem Jahr alle Abschlussprüfungen stattfinden sollen, solange der Infektionsschutz gesichert ist. (…) Die Abschlüsse werden gegenseitig anerkannt.“  Für die KMK ist „die Wahrung von Chancengleichheit und Chancengerechtigkeit von zentraler Bedeutung.“ (KMK Beschluss vom 28.4.2020)
  • Allerdings ist mit Berlin bereits ein Bundesland aus diesem Konsens ausgeschert. Nordrhein-Westfalen verzichtet auf zentrale Prüfungen, die Lehrkräfte sollen die Prüfung an die tatsächlich unterrichteten Inhalte anpassen. Das Land Niedersachsen verzichtet für Schüler*innen der Gymnasien und der gymnasialen Zweige der Gesamtschulen grundsätzlich auf Abschlussprüfungen; trotzdem werden diese Abschlüsse anerkannt.
  • Damit ist die Vergleichbarkeit unter den Bundesländern bereits nicht mehr gegeben. Aber auch die Zeit für die Prüfungsvorbereitung ist sehr unterschiedlich, abhängig von den gesetzten Terminen und dem regional unterschiedlichen Umfang des Präsenzunterrichts
  • Zudem ist die Chancengleichheit innerhalb des Landes Bremen ebenfalls nicht gewahrt. In dem Elternbrief „Weitere Informationen zum Wiedereinstieg“ vom 22.4.2020 heißt es: „An Gymnasien und Oberschulen mit Gymnasialer Oberstufe ist dies [Unterricht für die 10. Klassen] nur an den Tagen möglich, an denen keine Abiturprüfungen stattfinden.“
  • Aufgrund des zusätzlichen, zweiten Abiturtermins bedeutet das für Schüler*innen dieser Schulen, dass sie innerhalb der 6 Wochen vom Wiedereinstieg in den Schulbetrieb bis zu den schriftlichen ZAPs vom 8.-12. Juni 2020 bis zu 50 % weniger Unterrichtstage hätten als Schüler*innen an anderen Oberschulen.  Um die behördliche Maßgabe von acht Stunden prüfungsvorbereitendem Präsenzunterricht erfüllen zu können, müssten Schulen mit Abitur diesen Unterricht somit komprimiert an ein oder zwei Tagen in der Woche anbieten, wobei dann der Infektionsschutz nicht sichergestellt sein könnte. Die Folge müsste zwangsläufig eine ungleiche Beschulung der Abschlussjahrgänge sein, abhängig davon, ob die Schule Abiturprüfungen durchführt oder nicht.
  • Sollten aber nun, wie bereits vielfach geschehen, die Gymnasien und Oberschulen mit gymnasialen Oberstufen entgegen der Mitteilung an die Eltern doch Unterricht an Tagen des schriftlichen Abiturs anbieten, so kommt es zu erheblich mehr Sozialkontakten innerhalb der Schulen, wodurch das Risiko von Ansteckungen steigt, was letztlich zu weiteren Chancenungleichheiten im Falle von Schulschließungen führen würde; ganz abgesehen von den Problemen die entstehen, sollte der zweite Abiturdurchgang davon berührt werden.
  • Schüler*innen aus sozial benachteiligten Haushalten können ausfallenden Präsenzunterricht in geringerem Maß kompensieren, da sie hinsichtlich Ausstattung, aber auch häuslicher Unterstützung nicht dieselben Voraussetzungen aufweisen. Das, was die Schule sonst an Nachteilsausgleich leisten soll, fällt jetzt einfach weitgehend weg.
  • Bei einer Güterabwägung sind die Chancenungleichheit und das erhöhte Ansteckungsrisiko viel höher zu bewerten als die Nachteile, die dieser Abschlussjahrgang durch den Ausfall der sowieso nicht mit anderen Jahrgängen vergleichbaren Prüfung erleidet. Insbesondere da die Abschlussnoten in Bremen ohnehin zu 2/3 aus den Jahrgangsnoten gebildet werden, so dass eine Notenänderung nur für den Fall eintritt, dass die ZAPs um 2 ganze Noten von den Jahresnoten abweichen.

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