Infos zu den Selbsttestungen an Schulen

Seit dieser Woche gibt es theoretisch die Möglichkeit für Beschäftigte und Schüler:innen an Schulen, sich 1-2 mal pro Woche selbst auf Covid-Infektion zu testen. Hierzu sind einige Fragen bei uns aufgelaufen, auf die wir hier kurz eingehen wollen.

  • Laut Senatorin Bogedan ist die Testung sowohl für Schüler:innen als auch für Beschäftigte komplett freiwillig, auch die Begleitung beim Testen der Schüler:innen durch Kolleg:innen ist freiwillig.
  • Lehrkräfte sollen die Schüler:innen zum Selbsttest nur anweisen. Auf keinen Fall nehmt ihr den Test an anderen vor – dies wäre Aufgabe medizinischen Personals.
  • In jedem Fall ist eine Einweisung vorab erforderlich. Diese kann durch geschulte Kolleg:innen erfolgen (Multiplikatoren).
  • Haftung: Falls durch die Testungen Schaden entsteht (z. B. durch falsch positive oder negative Testergebnisse, Verletzungen beim Testen), haftet ihr nur im üblichen Rahmen, also bei vorsätzlichem bzw. grob fahrlässigem Verhalten. (Dazu müsstet ihr schon bewusst einen Schaden herbeiführen.)
  • Im Bereich W+E werden die Testungen durch medizinisches Personal durchgeführt.
  • Es bleiben einige offene Fragen zu Details der Testungen, z. B. welche Hygieneregeln sind notwendig oder wie wird mit positiv Getesteten umgegangen? hierzu führen wir im Laufe dieser Woche Gespräche.
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