Die Fristen für Personalveränderungsanträge werden jährlich neu von der Behörde festgelegt. Es können auch nach dieser Frist Anträge gestellt werden, allerdings garantiert die Behörde keine fristgerechte Bearbeitung mehr.
Wir raten allen Kolleg*innen, geplante Personalveränderungen schnellstmöglich bei der senatorischen Behörde zu beantragen.
In jedem Fall sollten ca. 14 Tage Vorlauf für die Übermittlung per Hauspost eingeplant werden!
Die aktuellen Fristen sind (Stand Nov. 2022):
Veränderungsgrund | Frist für Termin 1. August 2023 | Frist für Termin 1. Februar 2024 |
Versetzung in ein anderes Bundesland | 15.12.2022 | 15.06.2023 |
Wechsel der Schule (Abordnung/Versetzung) (nur zum 1. August eine Jahres möglich) | 15.12.2022 | |
Alle Veränderungen des Arbeitsumfangs wie Teilzeit, Beurlaubungen, Sabbatical, ATZ für Beamte, Antragsruhestand und –rente sowie Anträge auf Verlängerung der Lebensarbeitszeit. | 15.12.2022 | 15.06.2023 |