Sexuelle Diskriminierung am Arbeitsplatz ist verboten. Hierzu gibt es eine Dienstvereinbarung und ergänzende Richtlinien, in denen vor allem die besonderen Pflichten der Schulleitung und der anderen Beschäftigten, aber auch die Rechte von Betroffenen berücksichtigt werden. Informationen beim Personalrat Schulen und der Frauenbeauftragten Schulen.
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