Eine Kur kann beantragt werden aus Gründen der medizinischen Vorsorge oder zum Erhalt der Gesundheit. Kuren zur Erhaltung der Gesundheit sollten in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden.
Geht es hingegen darum, die Gesundheit wiederherzustellen, und ist es medizinisch geboten, kann ein stationärer Klinikaufenthalt auch während der Unterrichtszeit stattfinden.
Die behandelnde ÄrztIn rät je nach Situation zu einer ambulanten Kur oder stationärer Behandlung.
Für Angestellte und Beamte unterscheiden sich die Wege der Beantragung einer Kur grundlegend. Während die/der Angestellte den Antrag über die Deutsche Rentenversicherung stellen muss, stellt die BeamtIn in Bremen einen Antrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit über die Personalstelle des Senators für Bildung und Wissenschaft bei Performa Nord.
In Bremerhaven stellt die/der BeamtIn den Antrag an das Personalamt/Beihilfestelle. Informationen hierzu sollte man sich bei der BfA, den zuständigen SachbearbeiterInnen des SfBW, der Performa Nord oder beim Personalrat Schulen einholen.
Eine Anschlussheilbehandlung unterscheidet sich von einer Kur. Sie erfolgt im direkten Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt in einer speziellen Klinik zur medizinischen Rehabilitation.