Streiken dürfen alle Beschäftigten, die von einer Gewerkschaft zum Streik aufgerufen werden. Sie erhalten dabei Unterstützung, Streikgeld und Rechtsschutz.
Nach dem geltenden internationalen Recht dürfen nach Ansicht der GEW auch Beamte streiken, auch wenn das immer wieder mit Hinweis auf die „besondere Treuepflicht” vom Arbeitgeber und in der Öffentlichkeit bestritten wird. Bisher wurden bei einem Streik von Beamten in Bremen nur Verweise ausgesprochen, die nach 2 Jahren aus der Personalakte entfernt werden müssen. Im Falle eines Streiks wird der Personalrat die Beschäftigten über die aktuelle rechtliche Situation und eventuelle Risiken informieren.