Stellungnahme zum Aussetzen der Lohnfortzahlung von Impfunwilligen

Der Personalrat Schulen kritisiert die Entscheidung des Senats, Impfunwilligen in Quarantäne keine Entschädigung mehr zu zahlen.

Zum einen ist die offensichtliche Zielsetzung, mehr Personen durch Druck zur Impfung zu bewegen, obwohl sie sich im Quarantänefall für die Gemeinschaft einsetzen, ethisch problematisch.

Zum anderen gibt es aus personalrätlicher Sicht die Problematik, dass diese Maßnahme möglicherweise nur für Arbeitnehmer:innen durchführbar ist, während Beamt:innen – die ja gar keine Lohnfortzahlung benötigen – unter Quarantäne weiterhin ihren regulären Sold erhalten. Dies würde die Spaltung der Kollegien weiter vorantreiben. Ungeimpfte Arbeitnehmer:innen sehen sich dann bei Quarantäneanordnung einem Gewissenskonflikt inklusive wirtschaftlichem Zwang ausgesetzt. Diese Ungleichbehandlung lehnen wir ab.

Wir fordern: Sich in Quarantäne zu begeben ist Dienst am Gemeinwohl – Lohnfortzahlung für alle Menschen beibehalten!

 

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