Bei Unwetter Distanzunterricht? Mehrarbeit einreichen!

Die sturmbedingte Absage des regulären Unterrichts heute war nicht die erste in der Bremer Bildungsgeschichte. Neu aber: anstatt wie früher die Schule einfach ausfallen zu lassen, wurde jetzt „Distanzunterricht“ verkündet. Eine Ankündigung, die erhebliche Erwartungshaltungen bei manchen Eltern und Schulleitungen provoziert hat.

Die Behörde kocht das Thema herunter, indem sie sagt, Distanz-„Unterricht“ könne doch im Zweifel darin bestehen, ein Arbeitsblatt hochzuladen.  Es ist dieselbe Haltung, mit der sie uns seit über einem Jahr den Dialog darüber, was „Distanzunterricht“ eigentlich bedeutet, verweigert, und die uns in ein Gerichtsverfahren gegen die Behörde getrieben hat.

Aus Sicht des Personalrats handelt es sich bei der gestrigen Maßnahme aber um angeordnete Mehrarbeit. Denn seien wir ehrlich: Selbst einen vorhandenen Unterrichtsentwurf für Präsenzunterricht in Distanzunterricht auf itslearning zu verwandeln, lässt sich nicht ohne Aufwand bewerkstelligen. Auch das bloße  Heraussuchen und Einstellen von Aufgaben benötigt Zeit, die nicht jede/r gestern nach 16 Uhr noch hatte. Schließlich ist Lehrtätigkeit keine Rufbereitschaft!

Wie viele Beschäftigte hat die Information überhaupt erreicht? Laut geltender Dienstvereinbarung müsst ihr nur einmal in der Woche eure E-Mails lesen…

Wir empfehlen: Reicht die gestern zusätzlich aufgewendete Arbeitszeit direkt als angeordnete Mehrarbeit ein, um ein Zeichen zu setzen.

Das Formular hierzu findet ihr hier:

 

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