Der PR Schulen warnt davor, dass durch die ab dieser Woche geltende Testpflicht eine Drei-Gruppen-Beschulung entstehen kann, die weitere Mehrarbeit für die Lehrkräfte nach sich zieht.
Wenn Schüler:innen sich nicht testen und deswegen zu Hause bleiben müssen, liegen im Grunde drei Gruppen vor: Zwei „Halbgruppen“ abwechselnd in Distanz- und Präsenzunterricht und eine kleine Gruppe, die dauerhaft in Distanz bleibt. Schulleitungen und Behörde vermitteln den Eindruck, dass auch diese Schüler:innen ein volles Bildungsangebot erhalten können (es ist von einem „verpflichtenden Angebot zur Distanzbeschulung“ die Rede).
Wir halten fest: Während bereits Halbgruppenbeschulung je nach Organisation mit mehr oder weniger Mehrarbeit einhergeht, bedeutet eine dauerhafte Abwesenheit einzelner Schüler:innen unweigerlich Mehrarbeit, denn nun muss neben dem Präsenzunterricht noch ein weiteres Angebot gestaltet werden. Solltet ihr in diese Situation kommen, empfehlen wir euch, diese Mehrarbeit von der Schulleitung schriftlich anweisen zu lassen. Denn angeordnete Mehrarbeit ist (vom Personalrat) mitbestimmungspflichtig und muss ausgeglichen oder entlohnt werden.