Hinweis zu betrieblichen Testungen im Rahmen von „3G am Arbeitsplatz“

Aus aktuellem Anlass und um Missverständnisse zu vermeiden, weist der Personalrat Schulen darauf hin, dass die im Rahmen von „3G am Arbeitsplatz“ notwendigen täglichen Testungen für nicht geimpfte Beschäftigte in den Schulen organisiert werden können, wie es einige Schulen auch bereits seit Dezember handhaben.

Eine solche „betriebliche Testung“, d. h.  eine beaufsichtige Selbst-Testung am Arbeitsplatz, erfordert eine Aufsicht durch „geschultes und autorisiertes Personal“. Die Beaufsichtigung kann von allen geimpften Beschäftigten, welche entsprechend eingewiesen wurden (mithin also z. B. alle Lehrkräfte), durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass die Beaufsichtigung auf freiwilliger Basis erfolgt, es darf also niemand dazu angewiesen werden. Durch die Tätigkeit erhöht sich deswegen auch nicht die anrechenbare Arbeitszeit.

Für die Dokumentation hat der Senator für Finanzen ein Formular bereit gestellt.

Der Personalrat Schulen empfiehlt eine pragmatische Vorgehensweise, um einerseits den gesetzlich garantierten Gesundheitsschutz durch Impfungen und Testungen sicherzustellen, andererseits aber einen möglichst reibungslosen Ablauf des Schulbetriebs ohne unnötige Hürden oder Erschwernisse zu ermöglichen. So können z. B. Zeitfenster definiert werden, in denen die Testungen erfolgen. Ebenfalls möglich ist die Zusammenarbeit mehrerer Schulen in einem Bezirk, sofern die Zahl der zu testenden Personen noch handhabbar bleibt. Dadurch kann der organisatorische Aufwand für die Schulen reduziert werden.

Die Verwendung der in Schulen vorhandenen Antigentests zum Zweck der betrieblichen Testung wird übrigens von der Senatorin geduldet – zwei Selbsttests pro Woche müssen sowieso angeboten werden.

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