Schutzmaßnahmen nur in „Hot Spots“ möglich
Nach Auslaufen der Regelungen des Infektionsschutzgesetzes obliegt es den Ländern, sich zu sogenannten Hot-Spots zu erklären um Schutzmaßnahmen wie z. B. Masken weiterhin vorschreiben zu können. Wie der Presse zu entnehmen ist, besteht die Möglichkeit, dass das Land Bremen sich entscheidet, hiervon keinen Gebrauch zu machen.
Starke Corona-Ausbrüche nach den Ferien zu befürchten
In diesem Fall wäre für die kritische Phase nach den Ferien keine Maskenpflicht-Regelung in Schulen möglich. Nach den Erfahrungen der vergangenen Nach-Ferien-Zeiten halten der PR-Schulen, aber auch viele Schulleitungen dies für eine gefährliche Situation, nicht zuletzt im Hinblick auf mögliche Ausfälle in den anstehenden Abschlussprüfungen.
Erfassung der Corona-Fallzahlen mangelhaft
Bereits jetzt wird uns insbesondere aus den Grundschulen berichtet, dass nach dem Wegfall der Maskenpflicht die Fallzahlen sprunghaft ansteigen. Wir weisen in diesem Zusammenhang auch noch einmal darauf hin, dass die auf der SKB-Seite veröffentlichten Zahlen des Gesundheits-Ressorts alles andere als glaubwürdig sind. Vielmehr ist von einer systematischen deutlichen Untererfassung der Corona-Fälle in Schulen auszugehen. (Hinzu kommen noch die hier nicht erfassten Fälle, die sich außerhalb der Schule ereignen, aber gleichwohl für die Teilnahme am Abitur und den Zentralen Abschlussprüfungen relevant sind.)
Hot-Spot für Bremen!
Der Personalrat Schulen fordern die Senatorin Aulepp und den Bremer Senat deswegen dringend auf, den Status als Hot Spot und eine zweiwöchige Masken- und Testpflicht in Schulen nach den Ferien zu beschließen.