ZAP: PR fordert Aussetzung der Prüfungen

Der Personalrat Schulen spricht sich in diesem Schuljahr für die Aussetzung der Zentralen Abschlussprüfungen (ZAP) aus, die stattdessen durch abschlussrelevante Vorleistungen oder die unterrichtlichen Leistungen aus dem Schuljahr 2020/2021 in dem jeweiligen Prüfungsfach ersetzt werden sollen, selbst wenn dafür eine Gesetzesänderung notwendig ist.

Alternativ sollte zumindest auf die schriftlichen Zentralen Abschlussprüfungen (ZAP) verzichtet werden. Die mündliche Prüfung beizubehalten würde u. U. gleichzeitig ermöglichen, dass die Schüler*innen ein Prüfungszeugnis erhalten.

Wir begründen diese Position wie folgt:

  1. Die Aufhebung der Präsenzpflicht für den Abschlussjahrgang ist ein wichtiger Baustein zur Kontaktreduzierung und berücksichtigt die bundesweit geltenden Empfehlungen zur Pandemieeingrenzung. Doch gleichzeitig wird so der Konflikt zwischen Gesundheitsschutz und Anspruch auf Bildung auf die Spitze getrieben und stürzt Eltern und Schüler*innen in ein großes Dilemma. Schüler*innen resp. deren Eltern wird eine Entscheidung aufgezwungen zwischen (freiwilliger) Teilnahme am Präsenzunterricht mit erhöhten sozialen Kontakten im Klassenraum (sowie u.U. auch in öffentlichen Verkehrsmitteln) oder der Teilnahme am Distanzunterricht, der aufgrund räumlicher oder technischer Gegebenheiten nicht immer barrierefrei funktioniert.

  2. Aufgrund der Tatsache, dass die Zeiten des Präsenzunterrichts der einzelnen Schüler*innen (z. B. durch Quarantäne oder Verzicht auf Präsenzunterricht) immer weiter auseinanderklaffen und damit die Voraussetzungen für die Vorbereitung auf die ZAP immer ungleicher werden, kann von individueller Gerechtigkeit seit langem nicht mehr die Rede seinHier wird auf Ungleiches mit einer Zentralen Prüfung reagiert. 

  3. Die geplante Verschiebung der schriftlichen Abiturprüfungen in den Zeitraum vom 1.–12. Juni 2021 führt für besonders belastete Kolleg*innen dazu, dass die Korrekturen der ZAPs und des Abiturs gleichzeitig stattfinden müssen, was schlicht nicht leistbar ist. 

  4. Ohne die (schriftlichen) ZAPs kann in den kommenden Wochen mehr Unterricht für alle angeboten werden, weil eine Vorbereitung auf die Prüfung für den Abschlussjahrgang entfällt und es aufgrund der Prüfungen nicht zu Unterrichtsausfall für andere Jahrgänge kommen müsste. Davon können gerade auch sozial benachteiligte Schüler*innen in allen Jahrgängen profitieren. 

Fazit: An zentralen Abschlüssen festzuhalten ist falsch, wenn die zentrale Beschulung nicht funktioniert!

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