Amtsangemessene Besoldung auch mit neuem Gesetz nicht erfüllt

Auf der Personalversammlung wurde es thematisiert: Ein Rechtsgutachten des DGB kommt zu dem Schluss, dass auch die zum 1.12.2022 durchgeführte Anpassung der Beamt:innenbesoldung für das Land Bremen zumindest in Teilen nicht verfassungskonform ist. Daher empfehlen die DGB-Gewerkschaften und der Personalrat Schulen, zur Wahrung möglicher Ansprüche den anhängenden Antrag zu stellen (siehe Link).

Wichtig: Dieses Schreiben muss (nachweislich) bis zum 31.12.2022 bei der Performa-Nord eingegangen sein.

zum Antrag [DOCX]

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