Große Personalversammlung am 16. November 2021 um 11 Uhr in der ÖVB-Arena (Stadthalle) – für alle Beschäftigten an Bremer Schulen und ReBUZ

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Hinweis: Wer sich nicht über Luca oder Gast Bremen für die Kontaktnachverfolgung anmelden möchte, sollte möglichst schon vorab dieses Formular ausfüllen und mitbringen.

Anfahrt

Dienstbefreiung wird gemäß § 45 BremPersVG gewährt. Dabei sind ausreichend Pausen- und Wegezeiten zu berücksichtigen. Zur Teilnahme sind nur Bedienstete berechtigt, die der PR-Schulen vertritt (§ 43 BremPersVG). Die Versammlung ist nicht öffentlich.

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Information zur laufenden Impfstatusabfrage

Aktuell sind alle Beschäftigten an öffentlichen Schulen aufgefordert, gegenüber der Dienstherrin ihren Impf- bzw. Serostatus in Bezug auf Corona anzuzeigen. Hierzu möchten wir einige Begleitinformationen liefern.

Die Abfrage beruht ja auf dem Bundes-Infektionsschutzgesetz, von daher hätte es keine Handhabe für den Personalrat gegeben, dieser zu widersprechen. Allerdings sind die Modalitäten der Abfrage – obwohl sie bereits als Eilmaßnahme begonnen wurde – noch in der Verhandlung zwischen Personalrat und SKB. Hier geht es insbesondere um die Frage, welche Konsequenzen die Abfrage nach sich zieht.

Was passiert, wenn ich nicht geimpft bin?

Die Aussage der Behörde hierzu war, dass bei Beschäftigten, die nicht über den vollen Impfschutz bzw. Immunstatus verfügen, entweder eine Verschärfung der Hygienemaßnahmen (FFP2-Maske, häufiges Testen) oder eine organisatorische Änderung (Unterrichtseinsatz) infrage kommen kann. Weitergehende Maßnahmen sind ausgeschlossen, zumindest solange es keine Impfpflicht für pädagogisches Personal gibt.

Wir haben mehrfach darauf gedrungen, diese Regelungen klar gegenüber den Beschäftigten sowie den Schulleitungen zu kommunizieren, was bislang aber so nicht erfolgt ist.

Widerspruch aufgrund der Datenschutzgrundverordnung

Des Weiteren erreichen uns Nachfragen, wie die Passage zu verstehen ist, nach welcher man der Datenverarbeitung widersprechen kann. Hierzu teilte uns der Datenschutzbeauftragte mit:

Man hat das Recht, der Datenverarbeitung, also der Datenweitergabe und Datenverwendung, zu widersprechen. Ein möglicher Widerspruch könnte wie folgt formuliert werden: „Hiermit widerspreche ich der Datenverarbeitung und werde meinen Impfstatus nicht erklären und nachweisen.“

Wer widerspricht, muss den Impfstatus aus der Sicht des Datenschutzbeauftragten nicht erbringen. Ein Widerspruch sollte direkt an das Personalreferat der Senatorin für Kinder und Bildung (Abschnitt 111) gerichtet werden.

 

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Allgemeines zum Schulrecht

Hier findet Ihr Dokumente und Informationen zum Schulverwaltungsgesetz, aber auch zu anderen Rechtsgrundlagen.

Außerdem gibt es hier Musteranträge, Checklisten und FAQ zu vielen rechtlichen Themen.

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Debatte über Impfpflicht für Lehrer:innen und Erzieher:innen – ein Ablenkungsmanöver

Eines gleich mal vorweg: Auch wir als Personalrat wünschen uns, dass alle Personen an den Schulen sich impfen lassen. Wie gesagt: wir wünschen es uns.

Aber dass unserer Bildungssenatorin Sascha Aulepp es als „grob fahrlässig“ bezeichnet, wenn ungeimpftes Personal die Gefahr von Ansteckung oder Quarantäne für Kinder in Kauf nehme und daher eine Impfpflicht für Beschäftigte in Kitas und Schulen fordert, ist gerade angesichts der bisherigen Corona-Politik der bremischen Bildungsbehörde schon ein starkes Stück und anmaßend gegenüber den Beschäftigten.

Coronapolitik der Bildungsbehörde widersprüchlich

Ist es doch die gleiche Behörde, die sich geweigert hat für die Zeit nach den Sommerferien, und sei es auch nur vorübergehend, eine Maskenpflicht im Unterricht zu erlassen und die regelmäßig mit dem Gesundheitsamt im Clinch liegt wegen der Auslegung der Quarantäneregelungen. Man fragt sich ja schon bange, ob Durchseuchung in den Schulen das eigentliche Ziel ist.

Die gleiche Behörde war es, die die Schulen in der dritten Welle, als das Personal noch ungeimpft und besonders stark gefährdet war, auf Biegen und Brechen offengehalten hat, während sie in den allermeisten Bundesländern geschlossen waren. Die Begründung für diese Vorgehensweisen lautete: Die Gefahren für die Kinder und Jugendliche seien gering. Und jetzt plötzlich gehen vom Personal Gefahren für die Kinder aus?

Fachlich fragwürdig

Neben der inkonsistenten Vorgehensweise der Bildungsbehörde, ist die Forderung nach einer Impfpflicht aber aus verschiedenen Gründen auch fachlich fragwürdig.

Erstens sind ca. 90 Prozent der Beschäftigten geimpft. Die Kolleg:innen, die lange in der Pandemie erhöhte Risiken für ihre Gesundheit in Kauf nehmen mussten, haben das Angebot der Impfung also ganz überdurchschnittlich und umgehend in Anspruch genommen. Demgegenüber steht eine erheblich geringere Impfquote bei Kindern und Jugendlichen ab zwölf und die ungeimpften jüngeren Kinder. Das Risiko von unkontrollierter Ausbreitung von Infektionen geht also kaum von den zehn Prozent ungeimpften Beschäftigten aus.

Zweitens lässt Frau Aulepp das Prinzip der Verhältnismäßigkeit außer Acht. Bevor ein so starker Eingriff wie eine Impfung auferlegt wird, müssen mildere Maßnahmen wie Maskentragen oder Einhaltung der normalen Quarantänebedingungen erst einmal erfüllt sein!

Es gilt, in den Schulen Maßnahmen zu ergreifen oder aufrecht zu erhalten, die Ausbrüche möglichst sofort eindämmen und das Risiko von Infektionen in den Schulen senken. Im Übrigen: Auch unter Geimpften ist die Weitergabe von Covid-19 möglich.

Wenn man sich drittens vergegenwärtigt, wie lange es gedauert hat, bis im Bund eine Impfpflicht gegen Masern (die erheblich höhere Gesundheitsgefahren für Kinder mit sich bringen) beschlossen wurde, kann man sich ausrechnen, wie lange nach Ende der Pandemie es dauert, bis eine Impfpflicht wirksam würde.

Konsequenzen nicht durchdacht

Zu guter Letzt ist Frau Aulepp bei der Frage von buten un binnen, was denn dann mit den ungeimpften Kolleg:innen geschehen solle, eine Antwort schuldig geblieben. Sie hat dann vage geäußert, es werde dann so ähnlich wie bei anderen dienstlichen Verfehlungen vorgegangen. Einer Juristin sollte klar sein, dass bei einer gesetzlichen Impfpflicht die Verweigerung zur Impfung ganz ernsthafte Konsequenzen für die weitere berufliche Tätigkeit der betreffenden Person hätte.

Wie viele der ungeimpften zehn Prozent sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, ist übrigens unklar und die Behörde bleibt bis heute, trotz wiederholter Aufforderung durch die Interessenvertretungen, Regelungen für diese Personengruppe schuldig. Dies trifft auch die Schulen, die z. B. keinen Ersatz für nicht im Unterricht einsetzbare Beschäftigte erhalten, und damit auch die Schüler:innen, als deren Anwältin Frau Aulepp sich gerne darstellt.

Vorstoß politisch motiviert

Alles in allem muss man sagen, dass dieser Vorstoß zur Unzeit einzig politische Motive zu haben scheint und von den eigenen Fehlern bei der Eindämmung der Pandemie in den Schulen ablenken soll. Hilfreich in der ohnehin schon aufgeheizten gesellschaftlichen Atmosphäre ist er jedenfalls nicht.

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Stellungnahme zum Aussetzen der Lohnfortzahlung von Impfunwilligen

Der Personalrat Schulen kritisiert die Entscheidung des Senats, Impfunwilligen in Quarantäne keine Entschädigung mehr zu zahlen.

Zum einen ist die offensichtliche Zielsetzung, mehr Personen durch Druck zur Impfung zu bewegen, obwohl sie sich im Quarantänefall für die Gemeinschaft einsetzen, ethisch problematisch.

Zum anderen gibt es aus personalrätlicher Sicht die Problematik, dass diese Maßnahme möglicherweise nur für Arbeitnehmer:innen durchführbar ist, während Beamt:innen – die ja gar keine Lohnfortzahlung benötigen – unter Quarantäne weiterhin ihren regulären Sold erhalten. Dies würde die Spaltung der Kollegien weiter vorantreiben. Ungeimpfte Arbeitnehmer:innen sehen sich dann bei Quarantäneanordnung einem Gewissenskonflikt inklusive wirtschaftlichem Zwang ausgesetzt. Diese Ungleichbehandlung lehnen wir ab.

Wir fordern: Sich in Quarantäne zu begeben ist Dienst am Gemeinwohl – Lohnfortzahlung für alle Menschen beibehalten!

 

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Schulen auf dem Weg in die 4. Welle?

Mit großen Hoffnungen sind Schüler:innen, Eltern und Beschäftigte ins neue Schuljahr gestartet – Hoffnungen auf einen möglichst störungsfreien Präsenzunterricht trotz zu erwartender Infektionsfälle nach der Rückkehr der Urlauber. Ein Schutzschirm, bestehend aus Lolli-PCR-Tests in der Primarstufe, Lüften und Luftfiltern, sollte dies ermöglichen. Im Gegenzug verzichtete man auf Masken im Unterricht und lockerte (!) die Quarantäne-Regeln.

Hoffnung war auch offenbar die Entscheidungsgrundlage für die Behörde, wie Senatorin Sascha Aulepp in ihrem buten & binnen-Interview am 4. September freimütig bekannte, als sie sagte: „Wir hoffen, dass wir die Vorkehrungen getroffen haben“ und „Ich gehe davon aus, dass wir im Moment 100% aller Klassenräume [mit Luftfiltern] ausgestattet haben“.

Doch Hoffnung kann trügerisch sein. Wir stellen fest: Der Schutzschirm war löchrig.

  • Chaos-Start bei den Lolli-Tests.
  • Unklarheit darüber, wie viele Luftreinigungsgeräte ausgeliefert wurden, aber Klarheit darüber, dass längst nicht alle Klassen und Schulen versorgt sind.
  • Corona-Fälle in 60 Bremer Schulen, 13 Ausbrüche und 109 Schüler:innen infiziert am Ende der zweiten Woche.

Die Folge: Ein Anstieg des Inzidenzwertes von 168 auf 215,6 bei den 0-19 jährigen innerhalb der ersten Schulwoche in Bremen! Die Schulen auf dem Weg in die vierte Welle?

Wir fordern im Einklang mit dem RKI:
Maskenpflicht bei einem hohen Inzidenzwert unter Kinder und Jugendlichen, insbesondere bei Problemen mit den Testungen!

Hinweis: Das RKI empfiehlt Lolli-PCR-Testungen in Kitas und Grundschulen, da sie Infektionen besser und früher erkennen und übrigens in ausreichender Zahl vorhanden sind. Nur so lässt sich ein Verzicht auf Quarantäne für alle Nicht-Positivgetesteten rechtfertigen.

Links:

 buten & binnen-Interview mit Sascha Aulepp vom 4. September

RKI-Hilfestellung zum Infektionsrisiko im Schulsetting vom 9.9.2021

 

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Mehr Demokratie in Schulen – auch für uns!

Neues Schulverwaltungsgesetz in Kraft

Am 1. August 2021 ist eine umfangreiche Änderung des Schulverwaltungsgesetzes in Kraft getreten. Intention der Bildungsbehörde war eine Stärkung der Beteiligungsrechte von Schüler:innen und Eltern in den Schulen.

Wir als Personalrat haben schon frühzeitig deutlich gemacht, dass dazu untrennbar auch eine Stärkung der demokratischen Rechte der Beschäftigten gehört. Diese Rechte sind bei der letzten großen Gesetzesreform 2005 unter Willi Lemke empfindlich beschnitten worden.

Denn nur wenn mit uns demokratisch umgegangen wird, können wir Vorbilder sein für eine Erziehung von jungen Menschen zu demokratischen mündigen Bürger:innen, wie sie in Artikel 26 unserer Landesverfassung umrissen ist.

Die Formulierung im Koalitionsvertrag der aktuellen Landesregierung zeigt, dass unsere Argumente gehört wurden. Dort heißt es: „Mitbestimmung in den Angelegenheiten, die einen selbst betreffen, ist Wesensmerkmal einer lebendigen Demokratie. Die innerschulische Demokratie muss daher wiederbelebt werden. Dazu werden wir im Schulverwaltungsgesetz die Konferenzen als Orte der Entscheidungsfindung und die Beteiligungsrechte der Schülerinnen und Schüler sowie der Beschäftigten in Schulen stärken.“

Mehr Rechte auch für Beschäftigte

Als dann aber im Februar eine erste Fassung des Gesetzes vorgelegt wurde, war von einer Stärkung unserer Rechte nicht mehr die Rede, obwohl wir bereits 2019 umfangreiche Änderungsvorschläge unterbreitet hatten. Diverse Stellungnahmen und intensive Diskussionen im Beteiligungsverfahren haben dann aber doch noch dazu geführt, dass auch wir Beschäftigten zukünftig wieder mehr mitentscheiden können. Darüber hinaus wurden Unschärfen bzw. „Schlupflöcher“ im Gesetz beseitigt, durch die eine Umgehung von Rechten der Konferenzen bisher möglich war. Weiterlesen

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PR-Schulen fordert eine prophylaktische Maskenpflicht an allen Bremer Schulen

Der Start in das neue Schuljahr steht bevor. Was alle Beteiligten eint, ist das Ziel, möglichst störungsfreien Präsenzunterricht durchführen zu können.

Ein Unsicherheitsfaktor ist dabei die Gefahr durch Corona, nachdem viele Familien aus dem Urlaub zurückgekehrt sind, sowie angesichts der Delta-Variante. Der PR-Schulen hat deshalb schon vor den Ferien gefordert, als Sicherheitsmaßnahme in den ersten drei Wochen nach den Ferien eine prophylaktische Maskenpflicht anzuordnen und flächendeckende Testungen an Schulen mit der Lolli-Pool-PCR-Methode einzusetzen.

Mit dieser Überlegung sind wir nicht allein: Mindestens 12 Bundesländer* haben bereits beschlossen, dass mindestens zwei Wochen lang nach den Ferien Masken zu tragen sind, flankiert von weiteren Maßnahmen wie intensiven Testungen.
Warum das Bundesland Bremen meint, auf diese Vorsichtsmaßnahme verzichten zu können, erschließt sich uns nicht.

Wir fordern: Die Sicherheit und Gesundheit der am Schulleben Beteiligten muss Vorrang haben. Drei Wochen Maskenpflicht und Lolli-Pool-PCR-Tests für alle Schü- ler:innen und Beschäftigten an Schulen.

*In folgenden Bundesländern nach Ferienende gilt eine vorübergehende Maskenpflicht für mindestens zwei Wochen:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen (ab Kl. 5), Schleswig-Holstein
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Schöne Ferien!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir wünschen euch schöne und entspannte Ferien
– das haben wir uns alle wirklich verdient!

Wir sind etwas eingeschränkt weiter für euch erreichbar:

montags bis donnerstags von 9.00 bis 15.00 Uhr
freitags von 9.00 bis 13.00 Uhr

Vom 09.08. bis zum 13.08. bleibt unser Büro geschlossen.

Sonnige Grüße

euer Personalrat Schulen

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Die Schule wird (wieder) demokratischer!

Am vergangenen Donnerstag ist die Novelle des Schulverwaltungsgesetzes in zweiter Lesung von der bremischen Bürgerschaft verabschiedet worden.

Damit wurde ein Ziel der Regierungsparteien, nämlich die innerschulische Demokratie wiederzubeleben, in einem ersten Schritt umgesetzt.
Genau heißt es im Koalitionsvertrag: „Dazu werden wir im Schulverwaltungsgesetz die Konferenzen als Orte der Entscheidungsfindung und die Beteiligungsrechte der Schülerinnen und Schüler sowie der Beschäftigten in Schulen stärken.“

Kern der Gesetzesänderung ist die drittelparitätische Besetzung der Schulkonferenz, so dass, differenziert nach Schulstufen, die Gruppen der Beschäftigten, die Schüler:innen sowie die Eltern, bzw. die Mitglieder des Ausbildungsbeirates, nach Möglichkeit gleichberechtigt vertreten sind.

Für uns als Interessenvertretung war natürlich besonders wichtig, dass auch wir Beschäftigten wieder mehr mitentscheiden können, nachdem bei der letzten großen Gesetzesänderung 2005 viele Beteiligungsrechte der Kollegien zugunsten von mehr Befugnissen für Schulleitungen verloren gegangen sind.

Frau Dr. Bogedan hat in unserer großen Personalversammlung im Mai 2019 ganz ausdrücklich die Stärkung unserer Mitspracherechte versprochen und sie hat uns in diesem Anliegen letztendlich auch unterstützt.
Nach intensiven Verhandlungen und viel Überzeugungsarbeit konnten wir erreichen, dass die Entscheidungsbefugnisse der Gesamtkonferenz wieder gestärkt wurden und es nicht mehr so einfach wie bisher möglich ist, an Konferenzen vorbei zu entscheiden.

Glückliche Personalrät:innen nach Verabschiedung des Schulverwaltungsgesetzes in der Bürgerschaft

Über die Details und deren Auswirkungen informieren wir euch in Kürze.
Erst einmal sind wir froh, dass dieser Schritt gelungen ist.

Aber: Demokratie ist kein Selbstläufer. Jetzt wird es darauf ankommen, dass wir in den Schulen unsere Rechte kennen und deren Umsetzung aktiv einfordern.
Wir unterstützen euch dabei!

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