Hinweis zu betrieblichen Testungen im Rahmen von „3G am Arbeitsplatz“

Aus aktuellem Anlass und um Missverständnisse zu vermeiden, weist der Personalrat Schulen darauf hin, dass die im Rahmen von „3G am Arbeitsplatz“ notwendigen täglichen Testungen für nicht geimpfte Beschäftigte in den Schulen organisiert werden können, wie es einige Schulen auch bereits seit Dezember handhaben.

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Tragepflicht FFP2-Masken

Der Corona Erlass Nr. 13 legt unter Punkt 8. fest, dass Bedienstete ab dem 24.01.22 im Schulbetrieb eine FFP2 – Maske tragen müssen. Da uns bereits seit Beginn der Pandemie Beratungsanfragen zu Tragepausen erreichten, haben wir immer wieder auf klare Regelungen gedrängt und schließlich im Juli 2021 eine Schlichtung zu Tragezeitpausen mit Behördervertreter:innen geführt, in der folgende Vereinbarung getroffen wurde:

  • In der Gefährdungsbeurteilung SARS-Cov-2 soll es einen Verweis auf die jeweils gültige Empfehlung die DGUV-Regel 112-190 geben, deren Einhaltung von den Führungskräften in der Schule einzuhalten ist. (wurde aktuell am 25.01.22 von Herrn Klieme in der Coronasprechstunde für Schulleitungen bestätigt)

Die DGUV-Regel besagt, dass bei leichter Tätigkeit (dazu gehört die Lehrtätigkeit nach Interpretation des ZfG) die Tragezeit bei drei Stunden liegt und eine kurze Erholungszeit ausreichend ist.

Es gibt zwar inzwischen eine Studie vom IPA-Institut (Institut für Prävention und Arbeitsmedizin) mit dem Titel: „Einfluss verschiedener Maskentypen zum Schutz vor SARS-CoV-2 auf die kardiopulmonale Leistungsfähigkeit und die subjektive Beeinträchtigung bei der Arbeit“.  Reine Sprechberufe finden aber in der Studie keine Berücksichtigung.

Wir empfehlen euch:

  • Fordert bei euren Schulleitungen Maskentragepausen ein, z. B. gemeinsam mit Schüler:innen auf dem Schulhof. Diese Tragepausen sollten auch in das schulinterne Hygienekonzept aufgenommen werden.
  • Wenn ihr aus gesundheitlichen Gründen nicht mit den Tragezeiten der FFP2-Maske zurechtkommt, habt ihr einen Anspruch auf eine arbeitsmedizinische Beratung beim Zentrum für gesunde Arbeit (ZfG). Hier können ggf. individuelle Tragezeitenmit den Arbeitsmediziner:innen  definiert werden.                                                                            Kontakt: Tel. 0421 – 361 -6743 (Arbeitsmedizinischer Dienst)
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Stellungnahme des PR-Schulen zur Gründung Instituts für Qualitätsentwicklung (IQHB)

In der Sondersitzung der Bildungsdeputation am 19. 01., in der das Konzept zum IQHB vorgestellt wurde, hat der Personalrat Schulen als einzige vertretene Gruppe starke Kritik geäußert. Dabei geht es nicht darum, dass wir gegen Qualitätsentwicklung wären. Allerdings ist die Einrichtung des Instituts aus unserer Sicht eher eine Feigenblatt-Maßnahme, die davon ablenken soll, dass die personellen und räumlichen Voraussetzungen für gute Bildung in Bremen einfach nicht gegeben sind.

Oder kurz formuliert:

  • Solange die Beschäftigten an Schulen weiterhin viel zu wenig Zeit für gute Vor- und Nachbereitung oder Kooperation haben,
  • solange Lerngruppen viel zu groß sind,
  • solange Fachpersonal an allen Ecken fehlt,
  • solange Lücken im Unterricht durch fachfremden Einsatz oder unterqualifizierten Ersatz notdürftig gestopft werden,

brauchen wir nicht darüber nachzudenken, welche Verbesserungsvorschläge nötig sind, um bessere Ergebnisse im Pisa-Ranking zu erzielen.

Hinzu kommt, dass das Personal seit 20 Jahren durch eine ganze Reihe überflüssiger, weil nicht wirksamer Maßnahmen, zusätzlich belastet wurde.

Wir lehnen es ab, auf die Kolleg:innen, die in den Schulen weit über ihre Belastungsgrenzen hinaus arbeiten, mit dem Finger zu zeigen und ihnen weitere Aufgaben zu übertragen, ohne dass jemals die Sinnhaftigkeit der bisherigen Maßnahmen überprüft und angepasst wurde.

Übrigens: erst 2018 erfolgte eine umfangreiche wissenschaftliche Evaluation des Bildungswesens. Ergebnis: Insbesondere im Bereich der personellen, aber auch hinsichtlich der räumlich-materiellen Ausstattung wurden seitens der Schulen zum Teil erhebliche Engpässe und Bedarfe gesehen. Wer daran Zweifel hat, mag sich vor Augen führen, dass Hamburg, das als Vorbild für die Einrichtung des IQHB herangezogen wird, seit Jahren deutlich mehr pro Schüler:in investiert als Bremen.

Leider wurden die Empfehlungen der Evaluation nicht umgesetzt. Unsere düstere Prognose ist, dass das IQHB dieselben Empfehlungen nur noch einmal aussprechen wird. Es bleibt dann abzuwarten, ob sie dieses Mal erneut ignoriert werden.

 

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Maskenpflicht an Schulen: PR-Schulen fordert konsequente Umsetzung der MPK-Beschlüsse

„Was muss eigentlich noch geschehen, um Sie zu überzeugen?“ mochte man in Anlehnung an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zuletzt die Bremer Bildungssenatorin  Sascha Aulepp fragen, die sich noch gestern in der Sitzung der Bildungsdeputation trotz rasant steigender Infektionszahlen in Bremer Schulen gegen eine Maskenpflicht aussprach.

In der heutigen Sitzung der Ministerpräsident:innen mit Noch-Kanzlerin Merkel und dem designierten Kanzler Olaf Scholz (MPK) wurde nun deutschlandweit eine generelle Maskenpflicht in Schulen alle Klassenstufen beschlossen. Damit wird den Empfehlungen aller einschlägigen Expert:innen sowie den bereits beschlossenen Maßnahmen aller Bundesländer außer Sachsen-Anhalt und Bremen (Stadt) gefolgt. Auch der Personalrat Schulen hat in der vergangenen Woche auf eine Anpassung der Hygienemaßnahmen gedrängt, war damit aber bislang (bis auf eine leichte Änderung der Quarantäneregelungen) gescheitert.

Wir erwarten jetzt von der Senatorin für Kinder und Bildung eine vollständige Übernahme dieser Beschlüsse für Bremen – Maskenpflicht in Schulen ohne Ausnahme. Der riskante Bremer Sonderweg muss endlich beendet werden!

Links:

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Beratungen nur noch online oder telefonisch

Aufgrund der aktuell steigenden Corona-Zahlen bieten wir bis auf Weiteres keine Beratungen in unseren Räumlichkeiten an. Stattdessen führen wir Gespräche per Telefon, E-Mail oder Videokonferenz durch.

Wir bitten um Verständnis.

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Umsetzung der 3G-Regel an Schulen

Die seit dem 19.11.2021 gültige Bundesgesetzgebung regelt den Zugang zum Arbeitsplatz nach der 3G-Regel. Alle Arbeitgeber:innen sind hiernach verpflichtet die 3G Regel umzusetzen. Für die Umsetzung im Bereich Schule hat der Personalrat die Mitbestimmung eingefordert.

Da die meisten Testzentren sonntags geschlossen sind oder es keine freien Termine gibt, fordern wir die SKB auf, betriebliche Testmöglichkeiten (so steht es im Gesetz) für Ungeimpfte zu ermöglichen, d.h., dass z.B. ein Selbsttest durch eine geschulte Person beaufsichtigt vor Ort durchgeführt werden kann.

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Bildungsbehörde und Senat stecken den Kopf in den Sand

Pressemitteilung des Personalrats Schulen zur Maskenpflicht, täglichen Testungen und Anpassung der Quarantäneregelungen in Schulen – 25.11.2021

Der Personalrat Schulen fordert die Senatorin für Kinder und Bildung und den Senat auf, mit sofortiger Wirkung eine Maskenpflicht im Unterricht für alle Jahrgangsstufen sowie eine tägliche Testpflicht, vorzugsweise als Lolli-Pool-Test, für Schüler:innen und Beschäftigte umzusetzen. Außerdem müssen die Quarantäneregelungen dringend an wissenschaftliche Grundsätze angepasst werden.

Die vierte Welle der Corona-Pandemie macht auch vor Bremen nicht Halt. Die Zahlen insbesondere unter Kindern und Jugendlichen, von denen viele noch nicht geimpft werden können, aber auch bei Beschäftigten, steigen massiv an und Behörde und Senat bleiben untätig.

Zahlen in Schulen steigen massiv an

Allein vom 16.11. bis zum 23.11. ist die Zahl der infizierten Schüler:innen von 155 auf 251 und die Zahl der infizierten Kolleg:innen von 8 auf 16 angestiegen.

Diesen Trend gilt es im Sinne der Gesundheit aller umgehend zu stoppen.

Das RKI schreibt dazu aktuell: „Da für Kinder unter 12 Jahren noch kein Impfstoff zugelassen ist, kann ein kontinuierliches Betreuungs- und Bildungsangebot in Kitas und Schulen ohne erhöhtes Infektions- und Erkrankungsrisiko nur unter Aufrechterhaltung von infektionspräventiven Maßnahmen gewährleistet werden.“

Masken und Tests sind erprobte Maßnahmen, die ohne weiteres sofort umgesetzt werden können. Des Weiteren müssen die Quarantäne-Regelungen sofort wieder den wissenschaftlichen Erkenntnissen und Erfordernissen angepasst werden.

Jetzt ist Handeln gefragt!

Wenn also weiterhin ein Schulbetrieb in Präsenz gewährleistet werden soll, und wir dachten, darin wären sich alle einig, muss jetzt gehandelt werden. Es kann nicht sein, dass die Verantwortlichen den Kopf in den Sand stecken und sich mit der Situation in den Klassenräumen einfach nicht beschäftigen. Man gewinnt den Eindruck, dass sie wie im vergangenen Jahr versuchen, sich in die Weihnachtsferien zu „retten“. Das ist weder nachvollziehbar und akzeptabel. Dass Handlungsbedarf besteht, ist außerdem durch das Bundesgesetz zur 3G-Regelung am Arbeitsplatz hinreichend dokumentiert.
Es gab genügend Zeit aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Jetzt ist Handeln gefragt!

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Schulverwaltungsgesetz Leitfaden

Stand 22.11.2021

Der Leitfaden soll vor allem Beschäftigten an Schulen eine Orientierung im Schulverwaltungsgesetz bieten.
Daher sind vor allem die Paragraphen behandelt, die euch Kolleg:innen besonders betreffen.
Der Leitfaden ist im Aufbau befindlich und wird laufend weiter ergänzt.
Schaut also gelegentlich einmal nach, ob es etwas neues gibt.

Beim Klick auf das Bild könnt Ihr die interaktive Powerpoint-Datei öffnen oder herunterladen. Ein PDF findet ihr hier.

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Erste Personalversammlung in Präsenz seit beinahe zwei Jahren

Unter dem Motto „Demokratie an Schule – auch für uns“ fand gestern nach fast zwei Jahren erstmals wieder eine Personalversammlung für alle an Schule und ReBUZ Beschäftigten statt. Im Mittelpunkt der Versammlung stand das bereits seit dem 1. August geltende Schulverwaltungsgesetz.
Ziel der PV war es, den Beschäftigten ihre neuen Beteiligungsrechte bekannt zu machen sowie praktische Anwendungshilfe für die Umsetzung des Gesetzes im Schulalltag an die Hand zu geben.

Für ein kurzes Grußwort war ebenfalls Senatorin Sascha Aulepp gekommen. Eine Einladung zur nächsten Personalversammlung wurde bereits ausgesprochen, wo ihr Gelegenheit für eine ausführlichere Stellungnahme eingeräumt werden wird.

Des Weiteren wurde der Stand der Tarifauseinandersetzung im Öffentlichen Dienst beleuchtet, der für die zahlreichen Beschäftigten an Bremer Schulen als Gradmesser der Wertschätzung für die geleistete Arbeit der vergangenen Pandemie Monate verstanden wird.

Die Veranstaltung, die unter strengen Hygienebedingungen
(3G, Kontaktnachverfolgung, FFP2 Maske, Selbsttest vorab) stattfand, wurde von gut 1700 Beschäftigten besucht.

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Hygienemaßnahmen für Personalversammlung verschärft

In Absprache mit dem Gesundheitsressort wurde für die Personalversammlung am 16.11.2021 eine FFP2-Maskenpflicht festgelegt.
Außerdem sind alle Teilnehmer:innen aufgefordert, am Morgen vor der PV einen Corona-Selbsttest durchzuführen.

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